Auswandern nach Thailand
Visum für Thailand / aus Sicht der Schweizer Ein rein touristischer Aufenthalt von max. 30 Tagen benötigt in der Regel kein Visum. Schweizer, die per Landweg einreisen, erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für max. 15 Tage. Die nachfolgenden Informationen stammen mehrheitlich vom Thailändischen Generalkonsulat in Basel. Frau Vice-Consul Marlies Burckhardt gibt Ihnen gerne kompetent und charmant Auskunft. VISA werden nur noch von der Botschaft in Bern ausgestellt. 1. Sich für nicht touristische Zwecke (Arbeit, Geschäfte, Studium, Volontariat etc.) in Thailand aufhalten wollen. 2. Nicht im Besitz eines gebuchten Retour- oder Weiterfluges aus Thailand innerhalb von 30 Tagen sind oder nur über ein Einweg-Flugticket verfügen. 3. Länger als 30 Tage in Thailand bleiben wollen und Ihre Rückreise auf einen Zeitpunkt nach 30 Tagen Ihrer ersten Einreise ins Land gebucht ist. 4. Staatsangehörige eines Landes sind, dessen Angehörige nicht zu einem visumsfreien Aufenthalt von max. 30 bzw. 90 Tagen berechtigt sind. Staatsangehörige von Ländern, die auf der "Observation List" vermerkt sind, müssen ihr Visum bei der Thailändischen Botschaft in Bern beantragen. Visatypen Touristenvisum (Kat. TR) Für einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen benötigen Schweizer Bürger sowie Staatsangehörige der Länder auf der Liste des Thailändischen Aussenministeriums (Länderliste) kein Visum, vorausgesetzt sie verfügen über ein Rück- bzw. Weiterflugticket innerhalb dieser 30 Tage. Achtung: Bei Einreise per Landweg erhalten Schweizer Bürger nur 15 Tage Aufenthalt. Transitvisum (Kat. TS) Ein Transitvisum kann nur zum Zwecke einer Durchreise beantragt werden. Non-Immigrantvisum (Kat. NI) Ein Non-Immigrant Visum kann erteilt werden, wenn die Einreise nach Thailand nicht zu touristischen Zwecken erfolgt. Ein Non- Immigrant Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen. Die wichtigsten Anwendungsfälle sind das Visum vom Typ "B" für Geschäftsleute und jene vom Typ "O" für Rentner bzw. Ehepartner / Familienangehörigen von thailändischen Staatsangehörigen sowie "ED" für Studienzwecke. Das Non-Immigrant Visum ist weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsbewilligung und erteilt deshalb keine Berechtigung zu einem Aufenthalt von längerer oder unbestimmter Dauer. Für alle Non-Immigrant Visa werden zusätzliche Unterlagen eingefordert. Einreise für 30 Tage ohne Visum Aufgrund der Corona-Pandemie gelten spezielle Regeln. Die jeweilige Botschaft gibt gerne Auskunft.
Visabestimmungen
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